Die Rechtsschutzversicherung deckt im Wesentlichen vier Bereiche ab:
- privates Recht
- Mietrecht
- Berufsrecht
- Verkehrsrecht
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist nicht nur für die Absicherung des Autofahrers gedacht, sondern auch für Fußgänger, Radfahrer und Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel bei Schadensersatzforderungen. Sie vertritt die Rechte eines Opfers im Verkehr.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Gebühren für einen Anwalt, Gerichtskostenvorschüsse und die allgemeinen Kosten für das Gericht. Die nötigen Auslagen, die Kosten für Zeugen, den Sachverständigen, für das Schlichtungs- und Schiedsverfahren sowie die Verfahrenskosten von Verwaltungsbehörden und Reisekosten werden übernommen. Sollte der Versicherte das Verfahren verlieren, trägt die Versicherung auch die Kosten des Gegners im Fall, wenn das Gericht sie dem Kläger auferlegt.
Was ist nicht versichert?
Die Versicherungsgesellschaft leistet nicht in Scheidungsverfahren, bei einem Familienstreit, bei einer Enteignung, bei Erbschaftssachen, bei Geldstrafen, bei Streitigkeiten über Bauvorhaben und bei Grundstücksstreitigkeiten.
Wann leistet die Versicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel nicht sofort. Beim Steuer-, Sozial-, Vertrags-, Miet-, Arbeits- und Verwaltungsrechtschutz in Verkehrssachen beträgt die Wartezeit drei Monate. In unvorhersehbaren Fällen ist keine Wartezeit einzuhalten.
Ein Beispiel für einen Fall, in dem keine Wartezeit eingehalten werden muss:
Kurz nach dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung zieht man um. In der neuen Wohnung passiert ein Rohrbruch, der das gesamte Mobiliar, die Teppiche und die Fußböden ruiniert. Da man den Rohrbruch vorher nicht einplanen konnte, kommt in diesem Fall die Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit zum Tragen.
Erst wenn die Erfolgsaussichten einer Klage geprüft worden sind, zahlt die Versicherung; aber auch nur bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Ohne Vorkosten leisten zu müssen, kann sich der Versicherungsnehmer einen Anwalt nehmen, der dann mit der Versicherung abrechnet.
Was tun, wenn der Schadensfall eintritt?
Bevor der Versicherungsnehmer zum Gericht geht, sollte er sich vorher von seiner Versicherung eine Deckungszusage geben lassen. Sonst kann es passieren, dass der Versicherer die Prozesskosten selbst zahlen muss.
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Komplettversicherung in den vier Bereichen Privat-, Berufs-, Miet- und Verkehrsrechtsschutz kostet abhängig vom Leistungsumfang etwa 250 Euro im Jahr.
Dieser Betrag ist ungefähr so hoch, wie eine Erstberatung bei einem Anwalt. Gerichtskosten können sehr teuer sein. Hat man einen Tarif mit Selbstbehalt gewählt, werden die jährlichen Kosten günstiger.