Das englische Insolvenzverfahren in Gloucester abwickeln

Englische Insolvenz

Wenn ein deutscher Schuldner ein englisches Insolvenzverfahren in Gloucester durchführen möchte, beispielsweise ein deutscher Schuldner aus Berlin, muss dieser Berliner Schuldner nicht zwangsläufig im englischen Gloucester geboren sein, um den Antrag auf Insolvenz in Großbritannien anzumelden. Denn heutzutage dürfen auch deutsche Schuldner aus Deutschland im Vereinigten Königreich von Großbritannien eine Insolvenz anmelden und das Insolvenzverfahren in der englischen Stadt Gloucester durchführen. Aber wenn der Bürger aus Berlin, durch den britischen Insolvency Act in Gloucester, die Restschuldbefreiung in nur Zwölf Monaten erlangen möchte, sollte das in Deutschland anerkannte Restschuldbefreiungsverfahren im Vereinigten Königreich immer über einen Rechtsanwalt abgewickelt werden.

Durch die Hilfe des auf das englische Recht spezialisierten Anwalts vermeiden auch die Schuldner aus Deutschland es, einen Fehler im englischen Insolvenzverfahren zu begehen, welcher im schlimmsten Fall zur Folge hat, dass die Restschuldbefreiung in Gloucester versagt wird. Denn auch wenn viele Punkte im englischen Insolvenzrecht gegenüber der deutschen Insolvenz deutlich vereinfacht wurden, lauern doch so mancherlei Fehlerquellen. Und diese Fehler begehen fast alle Schuldner, wenn sie die UK Insolvenz in Angriff nehmen. So herrscht bei windigen Anwälten, aber genauso bei vielen unbedarften Schuldnern die Meinung vor, dass es ausreicht, sich nur zum Schein eine Wohnung in England zu nehmen.

Eine Scheinwohnung reicht aber bei der Insolvenz in England bei weitem nicht aus, denn auch der Schuldner  muss für das Insolvenzgericht in Gloucester bzw. für den Insolvenzverwalter aus Gloucester jederzeit im Vereinigten Königreich erreichbar sein. Hinzu kommt, dass der Schuldner auch eine Arbeitsstelle in England aufweisen muss und regelmäßig zu seiner Arbeit erscheinen sollte, wenn man tatsächlich in Deutschland lebt, dürfte sich dies als schwierig erweisen. Es ist zwar durchaus erlaubt, eine Heimreise anzutreten, die heimische Anschrift muss allerdings aufgegeben werden, will man die zügige Restschuldbefreiung in England erreichen.

Wer also seine Insolvenz in England anmelden möchte und das englische Insolvenzverfahren in England durchführen möchte, muss nicht zwangsläufig in England geboren sein. Somit dürfen auch deutsche Schuldner im Vereinigten Königreich von Großbritannien das englische Insolvenzverfahren durchführen und beim zuständigen Insolvenzgericht in Gloucester den britischen Insolvency Act abwickeln. Da die Formalitäten in England aber recht anspruchsvoll sind und das Insolvenzverfahren anders abgewickelt wird als bei dem Insolvenzgericht in Berlin, sollte für den britischen Insolvency Act immer eine spezialisierter Anwalt zu Rate gezogen werden.

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